Seit 1957

Der Kleingartenverein Heimkehrsiedlung

Getragen von seinen Mitgliedern, geführt von einem ehrenamtlichen Vorstand – so funktioniert unser Verein seit über sechs Jahrzehnten.

Geschichte

Von der Nachkriegssiedlung zur lebendigen Anlage

Der Name Heimkehrsiedlung erinnert an die Ursprünge der Anlage: Parzellen, die Familien einen Neustart ermöglichten. Aus den ersten Behelfsgärten wurde über die Jahrzehnte eine gewachsene Gartenanlage mit fester Wegestruktur, Vereinshaus und einem aktiven Gemeinschaftsleben – getragen von wechselnden Vorständen und vor allem von den Mitgliedern selbst.

Organisation

Vorstand & Ansprechpartner

Der Vorstand wird alle zwei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt.

1. Vorsitzende:r

Vertritt den Verein nach außen, leitet die Mitgliederversammlung.

Kassierer

Verwaltet Beiträge, Pacht und die Vereinsfinanzen.

Schriftführer

Protokolle, Mitgliederverwaltung, Schriftverkehr.

Wegewart

Koordiniert Gemeinschaftsstunden, Wege- und Grünpflege.

Aktuelle Namen und Sprechzeiten des Vorstands trägt der Verein hier ein.

Beitragsordnung

Was die Mitgliedschaft kostet

Richtwerte – verbindlich ist der jeweils aktuelle Beschluss der Mitgliederversammlung.

PostenTurnusBetrag
Vereinsbeitragjährlich[Betrag einfügen]
Pacht je m²jährlich[Betrag einfügen]
Verbandsumlagejährlich[Betrag einfügen]
Aufnahmegebühreinmalig[Betrag einfügen]
Häufige Fragen

FAQ rund um Mitgliedschaft & Parzelle

Wer kann Mitglied werden?
Grundsätzlich jede volljährige Person mit Interesse am Gärtnern und an der Nachbarschaft in der Anlage. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand nach einem persönlichen Kennenlernen.
Wie hoch ist der jährliche Beitrag?
Der Beitrag setzt sich aus Pacht, Verbandsumlage und Vereinsbeitrag zusammen und wird jährlich auf der Mitgliederversammlung bestätigt. Details erhalten Interessenten beim Erstgespräch.
Muss ich bei Gemeinschaftsstunden mitmachen?
Ja, wie in den meisten Kleingartenvereinen sind jährliche Gemeinschaftsstunden für Wege- und Grünflächenpflege vorgesehen.
Muss ich Gemüse anbauen oder reicht ein Ziergarten?
Das Bundeskleingartengesetz sieht eine kleingärtnerische Nutzung vor – ein Teil der Fläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse dienen. Ziergarten-Anteile sind daneben ausdrücklich willkommen.